AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Casas – Liriazo bietet für private Gastgeber (nachstehend Vermieter) Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Ferienappartements an, Gäste, Besucher und Urlauber (nachstehend Kunden) an.

Casas – Liriazo tritt lediglich als Vermittler zwischen Vermieter und Kunden auf und ist KEIN Reiseveranstalter, für Angaben und Leistungen des Gastgebers, haftet Casas – Lirazo nicht.

Casas – Lirazo handelt namens und in Vollmacht des jeweiligen Vermieters und vermittelt die Gelegenheit zum Abschluss deren Mietvertrages über eine Ferienunterkunft der jeweiligen Gastgeber an.

Rechte und Pflichten für Casas – Liriazo als Vermittler, ergeben sich aus diesen AGB´s. Weitere vertragliche Vereinbarungen ergeben sich aus den Mietverträgen des jeweiligen Gastgebers. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vermieter, gelten ausschließlich die für diesen geltenden, gesetzlichen Bestimmungen und die mit ihm getroffenen Vereinbarungen.

Sein Interesse an einer Buchung einer Ferienunterkunft, kann der Kunde über die Homepage, telefonisch, schriftlich oder auch mündlich bekunden. Diese Interessenbekundung stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar und begründet somit noch keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Vertrages mit dem Vermieter.

Casas – Liriazo vermittelt dem Kunden auf Grundlage der Beschreibung der Unterkunft und aller ergänzenden Angaben im Prospekt und im Internet, ein Exemplar eines Mietvertrages ein verbindliches Angebot des Vermieters.

Der Vertrag kommt rechtsverbindlich zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt und verbindlich bucht und eine Buchungsbestätigung von Casas – Liriazo schriftlich oder per Mail erhalten hat. Die vertraglich vereinbarte Anzahlung für seine Ferienunterkunft, ist innerhalb von 5 Bankarbeitstagen auf das entsprechende Bankkonto zu leisten. Die Höhe der Anzahlung entnehmen Sie Ihrer Buchungsbestätigung. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.

Wenn nicht anders in Ihrem Vertrag schriftlich vereinbart, muss die Restzahlung spätestens 14 Tage vor Anreise dem Empfängerkonto gutgeschrieben sein.

Ist die Anzahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist gutgeschrieben, obwohl die Unterkunft vertragsgemäß zur Verfügung steht und kein vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, ist Casas – Liriazo berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung im Namen und in Vollmacht des Gastgebers seinen Rücktritt zu erklären und vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten und dem Kunden im Namen des Vermieters pauschal Rücktrittsgebühren in Höhe von 80% des Gesamtpreises zu berechnen.

Ohne vollständige Bezahlung besteht KEIN Anspruch auf Bezug der Unterkunft und auf vertraglich vereinbarte Leistungen.

Zeiten der An- und Abreise sind im Mietvertrag geregelt, ist nichts schriftlich vereinbart gilt:                                                                                                                       

Zugang zur Unterkunft zwischen 17.00 Uhr und 20.00 Uhr 

die Unterkunft muss 10.00 Uhr im vereinbarten Zustand verlassen sein.

Die Schlüsselrückgabe erfolgt am Abreisetag wie zuvor vereinbart, Schlüssel müssen vollständig an den Gastgeber oder bevollmächtigte Personen zurückgegeben werden. Bei Verlust wird eine Pauschale von 25,00 EUR pro Schlüssel erhoben, die gesondert in Rechnung gestellt wird.

Sollte sich die Abreise verspäten, kann der Vermieter Mehrkosten geltend machen.

Folgende Stornierungs – und Rücktrittskosten werden dem Kunden gegenüber erhoben:

45 Tage vor Mietbeginn 10% des Gesamtmietpreises,

44 – 43 Tage vor Mietbeginn 30% des Gesamtmietpreises,

32 – 22 Tage vor Mietbeginn 60% des Gesamtmietpreises,

21 – 12 Tage vor Mietbeginn 80% des Gesamtmietpreises,

11 – 7  Tage vor Mietbeginn 90% des Gesamtmietpreises,

danach sind 100% des Gesamtmietpreises zu entrichten

Der Gast kann eine Ersatzperson benennen, die ihn im Rücktrittsfall vertritt. Dieser Ersatzperson kann durch Casas – Liriazo und dem Vermieter widersprochen werden.

Eine Stornierung oder Änderung von Buchungen durch Casas – Liriazo, aus nicht vorhersehbaren Gründen, höherer Gewalt oder unerwarteten Defekten an der Unterkunft, die das Bewohnen unzumutbar machen, ist jederzeit möglich. Der Kunde erhält unverzüglich eine Mitteilung und bekommt alternative Angebote zugesandt.

Nach Abschluss des Vertrages besteht kein Anspruch auf nachträgliche Änderung und/oder Ergänzung, spätere Umbuchungen, Verlängerungen und Ergänzungen werden auf ihre Durchführbarkeit geprüft.

Eine Kündigung durch den Vermieter oder Casas – Liriazo nach Belegungsbeginn ist jederzeit möglich, sollte sich der Gast und/oder seine Begleitung trotz Abmahnung, die auch mündlich erteilt werden kann, sich vertragswidrig verhalten. Dazu zählen insbesondere grob fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigungen an Unterkunft, Mobiliar oder Inventar, sowie die nicht vereinbarte Unterbringung von mehr Personen als im Vertrag vereinbart, welche eine Aufhebung des Vertrages rechtfertigen. Der Anspruch auf den Gesamtpreis bleibt im Falle einer nachträglichen Vertragsaufhebung bestehen, alle Vorteile die sich daraus für den Gastgeber und Casas – Liriazo ergeben, muss als Anrechnung akzeptiert werden.

Eine Kündigung des Vertrages infolge der Beeinträchtigung, Erschwerung oder Gefährdung bei Vertragsabschluss durch höhere Gewalt, wie Naturkatastrophen jeder Art, insbesondere Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen, Vulkanausbrüchen, aber auch niederer Zufall wie Brand, Verkehrsunfälle oder Geiselnahme, Krieg, Unruhe, Bürgerkrieg, Revolution und Terrorismus, Sabotage und Streik, sofern diese bei einem Dritten stattfinden, ist sowohl für den Gast als auch für Casas – Liriazo möglich.

Vertragsgemäß zur Verfügung gestellte Leistungen, welche vom Kunden nicht oder nicht vollständig in Anspruch genommen werden (z.B. bei verspäteter Anreise oder verfrühter Abreise), verpflichtet nicht zur Rückerstattung an den Kunden.

Sollte eine Kautionszahlung vom Vermieter verlangt werden, ist diese in Voller Höhe bis 7 Tage vor Anreise auf dem entsprechenden Konto des Gastgebers zu überweisen.

Eventuelle Mängel der Vermittlungsleistung durch Casas – Liriazo sind dieser gegenüber vom Kunden unverzüglich innerhalb von 24 Stunden nach Anreise anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.

Alle Ansprüche des Gastes, die sich aus dem Vermittlungsvertrag ergeben, entfallen bei einem schuldhaften Unterlassen dieser Anzeige sobald es Casas – Liriazo möglich gewesen wäre den Mangel angemessen zu beseitigen oder Abhilfe zu schaffen.

Schäden und Mängel an der Unterkunft und am Inventar und Mobiliar sind unverzüglich vom Gast zu melden, damit für Abhilfe gesorgt werden kann. Alle Ansprüche des Gastes, die sich aus dem Vermittlungsvertrag ergeben, entfallen bei einem schuldhaften Unterlassen dieser Anzeige.

Um den Kunden aus der Haftung für eventuell nicht selbst verursachte Schäden zu nehmen, empfiehlt es sich Mängel und Schäden sofort anzuzeigen, auch wenn diese nicht durch den Kunden und seiner Begleitpersonen entstanden sind.

Bei Mängeln und Schäden an der Unterkunft, welche den Aufenthalt so stark beeinträchtigen, dass der Kunde seinen Aufenthalt nicht zumutbar fortsetzen kann, sind sämtliche Forderungen oder Schadenersatzansprüche in Form von Mietpreisminderung oder Stornierung der Unterkunft direkt mit dem Vermieter und Gastgeber abzustimmen.

Die aus dem Vertrag mit Casas – Liriazo hervorgehende Haftung in Bezug auf alle Schäden, welche keine Körperschäden sind, beschränkt sich auf den einfachen Wert der vermittelten Dienstleistung. Dies gilt nur, sollte der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sein oder liegt die Verantwortung allein bei einem Verschulden eines Erfüllungsgehilfen.

Schäden oder Verlust von persönlichen Gegenständen, die der Gast oder Mitreisende in die Unterkunft mitbringen, haftet allein der Kunde. Für Fahrzeuge die auf Parkflächen der Unterkunft abgestellt werden, gilt gleiches.

Casas – Liriazo haftet nicht für Fremdleistungen Dritter, dies gilt für örtliche Freizeitangebote, unvorhersehbare Ereignisse die nicht beeinflussbar sind wie z.B. Naturgewalten, Insektenplagen, Schließung gastronomischer Einrichtungen oder Verkaufsstätten, Änderungen der Abgabenordnungen, vorübergehende Versorgungsausfälle in der Elektrizität, Wasser oder Grundversorgung, Verkehrsbehinderungen durch Baustellen, Bauarbeiten und Festivitäten auf fremden Grundstücken oder Ähnliches.

Die Aufnahme von Gästen des Kunden ist ausdrücklich nicht gestattet, die Belegung der Unterkunft darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl erfolgen. Sollten dennoch mehr Personen als angegeben die Unterkunft nutzen, kann der Gastgeber eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Nutzungszeitraum verlangen und die restlichen Personen müssen die Unterkunft verlassen.

Eine Wechselbelegung der Unterkunft ist nicht gestattet und berechtigt den Vermieter bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden zum Verlangen einer Mehrvergütung.

Der Gast verpflichtet sich, auch in Vertretung der Mitreisenden, Unterkunft, Inventar und Mobiliar im Buchungszeitraum pfleglich zu behandeln.

Das Aufstellen von Wohnwagen und Zelten etc. ist auf dem Grundstück nicht gestattet.

Das Betreten von Flächen, Anlagen und Räumlichkeiten die sich im örtlichen Zusammenhang mit der Unterkunft auf dem Gelände befinden und nicht explizit mit der geschuldeten Leistung in Zusammenhang stehen, ist dem Gast und seinen Mitreisenden untersagt.

Das Mitbringen von Tieren aller Art ist nicht gestattet.

Beim Check out muss der Kunde die Unterkunft im sauberen und aufgeräumten Zustand hinterlassen, insbesondere gehört dazu alle Zimmer und Räume zu fegen, die Küche aufzuräumen Geschirr und Besteck sauber zu verstauen, sämtliche Lebensmittel zu entfernen und den Müll zu entsorgen.

Das Angebot der Internetverbindungen kann je Unterkunft variieren, es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Bandbreite und Signalstärke. Der Kunde stellt sicher, dass er selber und seine Mitreisenden keine urheberrechtlich geschützten Materialien nutzt oder verbreitet. Der Kunde stellt den Vermieter und Casas – Liriazo von allen Ansprüchen und Schäden Dritter frei, die auf die rechtswidrige Nutzung des Interzuganges zurückzuführen sind.

Der Kunde muss seinen Anspruch innerhalb von 4 Wochen, nach dem letzten vertraglich, vereinbartem Aufenthaltstag laut Mietvertrag gleich aus welchen Rechtsgrund, geltend gemacht haben. Nur das unverschuldete Versäumen dieser Frist führt nicht zum Entfallen der Ansprüche.

Alle Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag verjähren nach 6 Monaten.

Beginn der Verjährung ist das Ende des jeweiligen Kalenderjahres, in dem der Anspruch nachweislich entstanden ist und Casas – Liriazo dem Kunden als Anspruchsgegner bekannt geworden ist.

Es wird ausschließlich deutsches Recht auf das gesamte Rechts – und Vertragsverhältnis angewendet.

Der Gerichtsstand für beide Parteien ist Magdeburg

Die in der Buchungsabwicklung und vorangegangener Mail – Korrespondenzen  angegebener personenbezogener Daten, wie Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten und Mailadressen, die nur zum Zweck des Angebotes zum Abschluss eines Vermittlungsvertrages notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben und genutzt.

Die Rechte des Betroffenen: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruchsrecht.

Der Kunde ist berechtigt jederzeit umfangreiche Auskunftserteilungen zu den zu seiner Person gespeicherten Daten zu ersuchen.

Die sogenannte Kurtaxe ist im Reisepreis nicht enthalten.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam werden, sind alle anderen Bestimmungen davon unbetroffen. Die unwirksam gewordenen Bestimmungen sind durch eine geeignete neue Bestimmung zu ergänzen oder zu ersetzen.

Stand Juni 2024